Konzept
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen findet sich in den Paragraphen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz).
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" (§1 Abs. 1 SGB VIII, siehe auch §13 Abs. 2 KiBiz) Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind konfessionell und weltanschaulich nicht gebunden und stehen allen Kindern - unabhängig von Herkunft und Religion - offen" (Trägerkonzeption der städt. Kindertageseinrichtungen, 2009, S. 1).
Trägerkonzeption der Stadt Langenfeld Rheinland (Stand September 2017)
Unsere pädagogische Konzeption wird fortlaufend überprüft und bearbeitet, da wir nach dem situationsorientierten Ansatz und im Rahmen des Familienzentrums auf aktuelle Gegebenheiten und Entwicklungen reagieren.
Hier finden Sie die aktuellste Fassung: Pädagogische Konzeption des Familienzentrums Geranienweg (Stand März 2024)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.