Die 10 häufigsten Fragen
1. Wann kann/ sollte ich mein Kind anmelden? Und wie verläuft die Anmeldung?
In der Regel ist eine Vorlaufzeit von ca. einem dreiviertel Jahr ausreichend. Ein Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines jeden Jahres, die Platzvergabe erfolgt spätestens im 1. Quartal desselben Jahres, frühestens im Dezember des Vorjahres. Jedes Jahr finden in unserer Einrichtung Tage der offenen Tür statt, an denen Sie sich die Räumlichkeiten bei laufendem Betrieb anschauen können. Danach können Sie Ihr(e) Kind(er) während einer Anmeldewoche für die Aufnahme im darauffolgenden August anmelden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage (unter „Informationen" und "Anmeldeverfahren") oder der lokalen Presse. Das Anmeldedatum wird nicht vermerkt und hat daher keinen Einfluss auf die Aufnahme.
2. Muss ich in möglichst vielen Einrichtungen anmelden um einen Platz zu erhalten?
In der Vergangenheit haben Eltern ihre Kinder häufig in mehreren Einrichtungen angemeldet. Dies hatte zur Folge, dass einige Eltern mehrere Angebote für einen Kindergartenplatz erhielten und andere gar kein Angebot. Im Jahr 2012 hat die Stadt Langenfeld daher ein EDV-gestütztes Anmeldeprogramm eingeführt, das das Anmeldeverfahren vereinheitlicht und vereinfacht. Doppelanmeldungen und Mehrfachzusagen werden nun vermieden. In allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Langenfeld finden Tage der offenen Tür statt, an denen Sie die Räumlichkeiten besichtigen und sich ein Bild von der konzeptionellen Arbeit machen können. Danach entscheiden Sie bitte, welche Einrichtung Ihnen am besten gefällt und melden Ihr Kind dort an. Diese Einrichtung hat nun die Priorität 1 und ist somit für Ihr Kind zuständig. Möchten Sie Ihr Kind in weiteren Einrichtungen anmelden (Priorität 2, 3 usw.), so erfolgt dies ebenfalls in dieser bevorzugten Einrichtung. Eine Anmeldung oder ein Vorsprechen in mehreren Einrichtungen ist nicht erforderlich.
3. Ich bin nicht berufstätig, kann ich mein Kind trotzdem anmelden?
Auch wenn Sie nicht berufstätig sind, können Sie Ihr Kind bei uns anmelden. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Sie einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kinder unter 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, für Kinder über 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, haben Sie die Wahl zwischen 25 oder 35 Stunden Betreuung pro Woche. Wenn Sie eine 45-Stunden-Betreuung wünschen, benötigen wir einen Arbeitsnachweis aller sorgeberechtigten Elternteile.
Eine transparente Verteilung freier Plätze wird durch das bestehende Auswahlverfahren mit Hilfe von "Aufnahmekriterien der städtischen Kindertageseinrichtungen" sichergestellt.
4. Wann erhalte ich eine Zusage?
Eine schriftliche Zusage erhalten Sie spätestens im ersten Quartal desselben Jahres, frühestens im Dezember des Vorjahres durch die zusagende Einrichtung. Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn Ihnen ein Betreuungsvertrag ausgehändigt wurde und dieser von den Personensorgeberechtigten und der Leitung unterschrieben wurde. Sollten Sie den Platz in unserem Familienzentrum nicht benötigen, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage. Nach Ablauf einer von uns festgelegten Frist werden freie Plätze über die bestehende Warteliste neu vergeben.
Kinder, die das 3. Lebensjahr vollenden und somit einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, können auch während des laufenden Kindergartenjahres aufgenommen werden, sofern die Gruppenkapazität dies zulässt. Für Kinder unter 3 Jahren ist dies mit Erreichen des Rechtsanspruchs (Vollendung des 1. Lebensjahres) nur selten möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine "Wunscheinrichtung" besteht nicht.
Sollten Sie von einer Einrichtung keine Zusage erhalten, erhalten Sie vom Referat Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege eine Absage mit weiteren Informationen.
5. Wie verläuft die Eingewöhnung meines Kindes?
Die Eingewöhnungsphase richtet sich nach den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie. Wir möchten den Kindern die Möglichkeit geben, in ihrem eigenen Tempo den Ablauf, die Räume und die Menschen im Familienzentrum kennen zu lernen. Jedes Kind wird individuell begleitet und beobachtet. Bei Kindern unter 3 Jahren orientieren wir uns am Ablauf des "Berliner Eingewöhnungsmodells". Nähere Informationen erhalten Sie in unserer pädagogischen Konzeption und in unserem Flyer „So gelingt der Start in die Kita – Tipps für die Eingewöhnung".
Nach ca. 6 bis 8 Wochen findet auf der Grundlage schriftlicher Beobachtungen ein Gespräch zum Ende der Eingewöhnungszeit statt. Hierbei wird der in der Regel positive Verlauf der Eingewöhnungszeit mit den Eltern besprochen.
6. Muss ich die Betreuungskapazität voll ausnutzen?
Nein. Sie buchen ein Stundenkontingent von 25, 35 oder 45 Stunden. Diese Stunden können in den folgenden Zeiträumen flexibel genutzt werden:
25 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
35 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
45 Stunden: nach Bedarf zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr
Die konkrete Inanspruchnahme der Betreuungskontingente ist mit der Einrichtungsleitung zu vereinbaren. Wenn Sie das Stundenbudget einer Woche nicht vollständig ausnutzen, verfallen die übrigen Stunden.
7. Was mache ich, wenn mein Kind krank ist oder einen Tag Urlaub nehmen will?
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Urlaub oder Krankheit bis 8.30 Uhr ab.
Um weitere Ansteckungen zu vermeiden, gilt auch in unserer Einrichtung: "Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten". Da wir gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig sind, bitten wir Sie, uns umgehend über die Erkrankung Ihres Kindes zu informieren.
8. Wird das Essen in der Einrichtung frisch gekocht?
Ja, in unserer Einrichtung wird das Essen von unserer Köchin frisch zubereitet. Sie hält sich bei der Zubereitung an die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung). Ist unsere Köchin krank oder im Urlaub, werden wir von einem Caterer beliefert.
Den Speiseplan für die aktuelle Woche finden Sie im Flur unseres Hauses, an den Gruppenpinnwänden und in unserer Kita-Info-App.
9. Wo erhalte ich weitere Informationen über die Einrichtung?
Weitere Informationen über unsere Einrichtung erhalten Sie hier auf der Homepage, in unserer Einrichtung selbst über Flyer, Broschüren und persönliche Kontakte, bei Instagram unter „familienzentrum_geranienweg“ sowie über unseren Podcast „Radio Geranienweg“.
Sollten Sie Eltern unseres Hauses sein, haben Sie seit August 2020 die Möglichkeit sich die „KiTa-Info-App“ im Apple App Store oder im Google Play Store herunterzuladen und somit stets digital alle Informationen rund um das Geschehen im Familienzentrum und ihrer jeweiligen Gruppe zu erhalten. Die nötige Einrichtungs-ID-Nummer erhalten Sie im Büro.
10. Ich habe mein Kind XX Stunden angemeldet, brauche aber ab nächstem Monat eine längere/kürzere Betreuungszeit. Was kann ich jetzt machen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihr bisheriges Stundenkontingent mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen und einen neuen Betreuungsvertrag mit neuer Stundenzahl abzuschließen. Da die Anzahl der 45-Stunden-Plätze budgetiert ist, kann es vorkommen, dass unser Kontingent erschöpft ist und Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den pädagogischen Fachkräften des Familienzentrums.