Elternarbeit
Da sich unser Familienzentrum als familienunterstützende Einrichtung versteht, ist Elternarbeit für uns unerlässlich und wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Dabei sehen wir Eltern als gleichwertige Partner und Experten für ihre Kinder. Wir nehmen sie in ihren Anliegen ernst. Eine Förderung ihres Kindes ist nur möglich, wenn die Kindertageseinrichtung und die Eltern miteinander kooperieren und an gemeinsamen Zielen arbeiten.
Wir wünschen uns, dass sich Eltern und Kinder bei uns gleichermaßen wohl fühlen. Kinder, die die Beziehung zwischen den pädagogischen Fachkräften und Eltern als achtungsvoll und interessiert erleben, können sich wohl und geborgen in der Einrichtung fühlen. Dieses Vertrauen ist eine Voraussetzung dafür, dass die Tageseinrichtung für Kinder zu entwicklungsfördernden und anregenden Lern- und Erfahrungswelten werden.
Wir bieten ihnen Hospitationen, regelmäßige Gespräche und verschieden Elternaktionen an. Ein kurzer täglicher Informationsaustausch unterstützt unsere Arbeit zusätzlich und wird von uns gewünscht. Mindestens einmal jährlich findet auf Gruppenebene ein Elterngespräch mit Ihnen statt. Inhalt dieser Gespräche ist z.B. eine Reflexion der Eingewöhnungszeit (in den ersten 6 bis 8 Wochen nach Aufnahme). Desweiteren führen wir mit Ihnen Gespräche über die Entwicklung Ihres Kindes oder tauschen uns bei Fragen und Problemen mit Ihnen aus. Zusätzliche Gesprächstermine können von Ihnen oder den pädagogischen MitarbeiterInnen vereinbart werden.
Elternmitwirkung (§ 10 Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet.
Elternversammlung:
Die Eltern der die Einrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Diese wird mindestens einmal im Kindergartenjahr von dem Träger der Kindertageseinrichtung bis spätestens 10. Oktober einberufen. Eine Einberufung hat außerdem zu erfolgen, wenn mindestens ein Drittel der Eltern dies verlangt. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates.
Elternbeirat
Dieser setzt sich aus einem aus Ihrer Gruppe gewählten Mitglied des Elternbeirates und dessen Vertreter zusammen. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.
Rat der Tageseinrichtung (R.d.T.)
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Er tagt mindestens einmal jährlich.