Die 10 häufigsten Fragen
1. Wann kann/ sollte ich mein Kind anmelden? Und wie verläuft die Anmeldung?
In der Regel genügt eine Vorlaufzeit von ca. einem dreiviertel Jahr. Ein Kindergartenjahr beginnt immer zum 1. August jeden Jahres, die Platzvergabe erfolgt im 1. Quartal desselben Jahres. Jedes Jahr gibt es einen Tag der offenen Türe (4. Quartal) in unserer Einrichtung, an welchem Sie sich die Räumlichkeiten im laufenden Betrieb anschauen können. Anschließend können Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder für eine Aufnahme im folgenden August anmelden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage (unter „Informationen" und "Anmeldeverfahren") oder in der lokalen Presse über den genauen Termin dieser Veranstaltung. Das Anmeldedatum wird nicht vermerkt und hat daher keinen Einfluss auf die Aufnahme.
2. Muss ich in möglichst vielen Einrichtungen anmelden um einen Platz zu erhalten?
In der Vergangenheit haben Eltern ihre Kinder oft in mehreren Einrichtungen angemeldet. Dies hatte zur Folge, dass einige Eltern mehrere Angebote für einen Kindergartenplatz erhielten und andere Eltern gar kein Angebot. Im Jahr 2012 wurde daher von der Stadt Langenfeld ein EDV- Anmeldeprogramm eingeführt, welches das Anmeldeverfahren vereinheitlicht und vereinfacht. Doppelanmeldungen und Mehrfachzusagen werden nun vermieden. In allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Langenfeld finden Tage der offenen Türe statt, an welchen Sie sich die Räumlichkeiten ansehen und einen Eindruck von der konzeptionellen Arbeit erhalten können. Anschließend entscheiden Sie bitte welche Einrichtung Ihnen am meisten zugesagt hat und nehmen dort die Anmeldung Ihres Kindes vor. Diese Einrichtung hat nun die Priorität 1 und damit die Federführung für Ihr Kind. Möchten Sie Ihr Kind in weiteren Einrichtungen anmelden (Priorität 2, 3 usw.), so erfolgt dies ebenfalls in dieser favorisierten Einrichtung. Sie müssen nicht in mehreren Einrichtungen anmelden oder vorsprechen.
3. Ich bin nicht berufstätig, kann ich mein Kind trotzdem anmelden?
Auch wenn Sie nicht berufstätig sind können Sie Ihr Kind gerne bei uns anmelden. Sie haben ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Bei unter 3-jährigen Kindern besteht hierbei ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege, über 3-jährige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, haben Sie die Wahl zwischen 25 oder 35 Stunden wöchentlicher Betreuung (25 Stunden bei unter 3-jährigen Kindern) in unserem Haus. Sollten Sie 45 Stunden Betreuung benötigen, so benötigen wir einen Arbeitsnachweis aller sorgeberechtigten Elternteile.
Eine transparente Verteilung freier Plätze wird durch das bestehende Auswahlverfahren mit Hilfe von "Aufnahmekriterien der städtischen Kindertageseinrichtungen" sichergestellt.
4. Wann erhalte ich eine Zusage?
Eine schriftliche Zusage wird Ihnen im ersten Quartal durch die zusagende Einrichtung zugeschickt. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie einen Betreuungsvertrag ausgehändigt bekommen haben und dieser von den sorgeberechtigten Elternteilen sowie von der Leitung unterschrieben worden ist. Sollten Sie den Platz in unserem Familienzentrum nicht benötigen, bitten wir Sie um eine zeitnahe Absage. Nach Ablauf einer von uns festgelegten Frist, werden freie Plätze durch die bestehende Warteliste neu zugeteilt.
Kinder die das 3. Lebensjahr erreichen, und somit einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, können auch im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen werden, insofern es die Kapazität der Gruppen zulässt. Bei unter 3-jährigen Kindern ist dies mit Erreichen des Rechtsanspruchs (Vollendung des 1. Lebensjahres) nur selten möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine "Wunscheinrichtung".
Wenn Sie keine Zusage durch eine Einrichtung erhalten, dann wird Ihnen durch das Referat Kindertageseinrichtungen, Schule und Sport eine Absage mit weiteren Informationen zugesendet.
5. Wie verläuft die Eingewöhnung meines Kindes?
Die Eingewöhnungsphase gestaltet sich nach den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie. Wir möchten den Kindern die Möglichkeit geben, in ihrem eigenen Tempo den Ablauf, die Räume und die Menschen im Familienzentrum kennen zu lernen. Jedes Kind wird individuell begleitet und beobachtet. Bei unter 3-jährigen Kindern orientieren wir uns an dem Ablauf des "Berliner Eingewöhnungsmodels". Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Konzept sowie in unserem Flyer „So gelingt der Start in die Kita – Tipps für die Eingewöhnung".
Nach ca. 6 bis 8 Wochen findet auf der Grundlage schriftlicher Beobachtungen ein Gespräch zum Ende der Eingewöhnungszeit statt. Hierbei wird der in der Regel positive Verlauf der Eingewöhnungszeit mit den Eltern besprochen.
6. Muss ich die Betreuungskapazität voll ausnutzen?
Nein. Sie buchen ein Stundenkontingent von 25, 35 oder 45 Stunden. Diese Stunden können in den folgenden Zeiträumen flexibel genutzt werden:
25 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
35 Stunden: täglich von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
45 Stunden: nach Bedarf zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr
Wenn Sie das Stundenbudget einer Woche nicht vollständig ausnutzen, verfallen die übrigen Stunden.
7. Was mache ich, wenn mein Kind krank ist oder einen Tag Urlaub nehmen will?
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Urlaub oder Krankheit bis 8:30 Uhr ab.
Um weitere Ansteckungen zu vermeiden, gilt auch in unserer Einrichtung: "Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten". Da wir meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sind, bitten wir Sie uns umgehend über die Krankheit Ihres Kindes zu informieren.
8. Wird das Essen in der Einrichtung frisch gekocht?
Ja, in unserer Einrichtung wird das Essen von unserer Köchin frisch zubereitet. Sie hält sich bei der Speisenzubereitung an die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung). Sollte unsere Köchin erkrankt oder im Urlaub sein, werden wir von einem Caterer beliefert.
Den Speiseplan für die aktuelle Woche finden Sie im Flur unseres Hauses und in unserer Kita-Info-App. Im Flur befindet sich ebenfalls ein kindgerecht gestalteter Speiseplan mit Fotos des täglichen Mittagessens.
9. Wo erhalte ich weitere Informationen über die Einrichtung?
Weitere Informationen über unsere Einrichtung erhalten Sie hier auf der Homepage, in unserer Einrichtung selbst über Flyer, Broschüren und persönliche Kontakte, bei Instagram unter „familienzentrum_geranienweg“ sowie über unseren Podcast „Radio Geranienweg“.
Sollten Sie Eltern unseres Hauses sein, haben Sie seit August 2020 die Möglichkeit sich die „KiTa-Info-App“ im Apple App Store oder im Google Play Store herunterzuladen und somit stets digital alle Informationen rund um das Geschehen im Familienzentrum und ihrer jeweiligen Gruppe zu erhalten. Die nötige Einrichtungs-ID-Nummer erhalten Sie im Büro.
10. Welche Auswirkungen hat Corona derzeit auf den Alltag der Einrichtung?
Seit März 2020 beschäftigt ein Virus die Welt. Auch vor unseren Abläufen hat Corona keinen Halt gemacht.
Leider müssen wir auf Grund der aktuellen Situation rund um Covid-19 unseren Tag der offenen Türe am Freitag, den 30.10.2020, sowie die darauffolgende Anmeldewoche (KW 45) absagen.
Sollten Sie Interesse an einem Platz in unserer Einrichtung haben, so bitten wir Sie, Ihr Kind in der Zeit von Dienstag, den 06.10.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 05.11.2020 telefonisch anzumelden. Wir stehen Ihnen hierzu dienstags bis donnerstags zwischen 9:00 und 11:00 Uhr und zwischen 14:00 und 16:00 Uhr zur Verfügung.
Auch wenn Sie sich persönlich leider kein Bild vom Inneren der Einrichtung machen können, sind wir bemüht Ihnen durch die oben genannten Informationskanäle einen umfassenden Eindruck unserer Arbeit zu vermitteln. Scheuen Sie sich bitte nicht uns Ihre Fragen zu stellen und uns zu kontaktieren.
Seit Montag, den 17.08.2020 findet in unseren Räumlichkeiten für die Kinder wieder Regelbetrieb statt, d.h. die Öffnungs- und Buchungszeiten können wieder vollständig genutzt werden. Das Betretungsverbot für die Eltern bleibt zunächst bis zum 30.09.2020 bestehen. Ausgenommen davon sind die Eltern, die ihr Kind in der Eingewöhnung begleiten. Ebenso verbleiben die Kinder noch in ihren Gruppen, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.
Wir hoffen, dass bald alles wieder seinen gewohnten Gang gehen kann und freuen uns, Sie dann auch persönlich als Eltern in unserem Haus begrüßen zu dürfen.